Eine Freude bereiten und die Bonner Kulturlandschaft unterstützen – mit einem Gutschein des Theater Bonn liegen Sie immer richtig! Sie haben die freie Wahl und können sowohl Geschenk- als auch Wahl-Abo-Gutscheine bei uns erwerben. An unseren Vorverkaufsstellen beraten wir Sie gerne.
 

Geschenkgutscheine

Geschenkgutscheine, die ab dem 20.10.2023 an den Theaterkassen oder im Webshop des Theater Bonn und Beethoven Orchester Bonn gekauft wurden und einen 26-stelligen Gutscheincode aufweisen, sind ab sofort für die Bezahlung im Webshop und an den Theaterkassen einlösbar.

Bitte beachten Sie, dass Gutscheine anderer Ticketanbieter (Eventim.de, bonnticket.de etc.) oder anderer Vorverkaufsstellen nur an der jeweiligen Vorverkaufsstelle bzw. im entsprechenden Webshop einlösbar sind.
 

  • Die Geschenkgutscheine gelten drei Jahre ab dem Ende des Jahres der Ausstellung (§195 und §199 BGB) und für alle eigenen Veranstaltungen von Theater Bonn und Beethoven Orchester Bonn.
  • Ein Geschenkgutschein kann zur Bezahlung auch mehrerer Eintrittskarten eingesetzt werden.
  • Bei der Einlösung von Geschenkgutscheinen für Vorstellungen bzw. Plätze, deren Preis unter denen des jeweiligen Gutscheinwertes liegen, wird der Differenzbetrag zum jeweiligen Kaufpreis in Form eines neuen Geschenkgutscheines ausgegeben.
  • Die Geschenkgutscheine können nicht zurückgegeben oder in Bargeld verrechnet werden.
  • Ein Anspruch auf Einlösung bei ausverkauften Vorstellungen besteht nicht.
  • Ein Ersatz für verfallene oder verlorengegangene Geschenkgutscheine kann nicht geleistet werden.

Wahl-Abo-Gutscheine

Wahl-Abo-Gutscheine sind aus technischen Gründen (vorerst) nur an den Theaterkassen (nicht online) einlösbar.
 

  • Die Wahl-Abo-Gutscheine gelten bis zum 30.12. des Folgejahres der aufgedruckten Spielzeit und für alle eigenen Veranstaltungen von Theater Bonn. Ausgenommen sind Premieren, Sondervorstellungen und Gastspiele.
  • Ein Wahl-Abo-Gutschein gilt nur für eine Eintrittskarte. Zur Einlösung für mehrere Eintrittskarten muss die der Kartenanzahl entsprechende Anzahl an Wahl-Abo-Gutscheinen eingelöst werden.
  • Bei der Einlösung eines Wahl-Abo-Gutscheines für Vorstellungen bzw. Plätze, deren Preis unter denen des jeweiligen Abonnements liegt, wird der Differenzbetrag zum jeweiligen Abonnement nicht erstattet.
  • Liegt der Wert eines Wahl-Abo-Gutscheines unter dem Preis des gewünschten Platzes, ist der Differenzbetrag zuzuzahlen.
  • Die Einlösung der Wahl-Abo-Gutscheine in einer höheren Preiskategorie als auf dem Wahl-Abo-Gutschein angegeben ist gegen Zahlung des jeweiligen Aufpreises möglich.
  • Ein Anspruch bei ausverkauften Vorstellungen besteht nicht.
  • Ein Ersatz für verfallene oder verlorengegangene Wahl-Abo-Gutscheine kann nicht geleistet werden.

Umtauschscheine

Umtauschscheine sind aus technischen Gründen (vorerst) nur an den Theaterkassen (nicht online) einlösbar.
 

  • Die Umtauschscheine können innerhalb der aktuellen Spielzeit und für die gleiche Produktion eingelöst werden. Ausgenommen sind Premieren (außer für Premieren-Abonnement), Sondervorstellungen und Gastspiele.
  • Ein Umtauschschein gilt nur für eine Eintrittskarte. Zur Einlösung für mehrere Eintrittskarten muss die der Kartenanzahl entsprechende Anzahl an Umtauschscheinen eingelöst werden.
  • Bei der Einlösung von Umtauschscheinen für Vorstellungen bzw. Plätze, deren Preis unter denen des jeweiligen Abonnements liegt, wird der Differenzbetrag zum jeweiligen Abonnement nicht erstattet.
  • Liegt der Wert eines Umtauschscheines unter dem Preis des gewünschten Platzes bzw. der Wert unter dem des jeweiligen Abonnements, ist der Differenzbetrag zuzuzahlen.
  • Die Einlösung der Umtauschscheine in einer höheren Preiskategorie als auf dem Umtauschschein angegeben ist gegen Zahlung des jeweiligen Aufpreises möglich.
  • Ein Anspruch bei ausverkauften Vorstellungen besteht nicht.
  • Ein Ersatz für verfallene oder verlorengegangene Umtauschscheine kann nicht geleistet werden.